I. Pauschalförderung
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung bei der nachfolgenden Stelle ein:
GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 15 33
61285 Bad Homburg
Antrag 2026:
Antrag 2026
Anlage 1 – Strukturerhebungsbogen 2026
Anlage 2 – geplante Personalkosten 2026
Anlage 3 – geplante Weiterbildungsmaßnahmen für SHG 2026
Verwendungsnachweis 2025:
Anlage 4 – Verwendungsnachweis 2025
Anlage 5 – tatsächliche Personalkosten 2025
Anlage 6 – durchgeführte Weiterbildungen für SHG 2025
Anlage 7 – Tätigkeitsbericht 2025
Anlage 8 – Checkliste
Förderkriterien und Allgemeine Nebenbestimmungen (zu Ihrem Verbleib):
Anlage 9 – Förderkriterien
Anlage 10 – Allgemeine Nebenbestimmungen
Unterjährige Einreichung der Weiterbildungskosten für Selbsthilfegruppen und des Selbsthilfetages:
Belegliste für Zusatzbetrag
II. Projektförderung
Die Anträge erhalten Sie jeweils von Ihrer/m ausgewählten Krankenkasse/-verband. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt auf, siehe Rubrik Ansprechpartner Projektförderung.
Einen Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen finden Sie hier (das entsprechende Förderjahr kann im Formular ausgewählt werden):
Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung