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April 2021: Fristverlängerung für Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung: wegen einer Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie können Anträge noch bis zum 31.08.2021 gestellt werden. Die bisherigen Antragsformulare sind weiterhin zu verwenden. Nähere Angaben finden Sie im Infoschreiben.

 

Januar 2021: Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können bis zum 31.03.2021 gestellt werden

Auch in diesem Jahr können gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen bis zum 31.03.2021 einen Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung stellen.

Sofern Ihnen die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen, können Sie sich diese im Bereich Selbsthilfegruppen/Landesorganisationen und dort unter „Antragsformulare“ herunterladen. Darüber hinaus steht Ihnen dort ein Begleitheft für Selbsthilfegruppen mit weiterführenden Informationen zum Ausfüllen des Antrags zur Verfügung. Der Antrag ist mit allen erforderlichen Anlagen vollständig ausgefüllt und von zwei vertretungsberechtigten Gruppenmitgliedern unterschrieben, im Original bis zum 31.03.2021 bei der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen einzureichen.

 

Dezember 2020: GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wurde aktualisiert – Neufassung gilt ab 01.01.2021

Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen auf Bundesebene haben gemeinsam mit den Vertreter/-innen der Selbsthilfe im August 2020 eine überarbeitete Fassung des Leitfadens für Selbsthilfeförderung beschlossen. Anlass war im Besonderen die Umsetzung einer gesetzlichen Neuregelung im Digitalen Versorgungsgesetz (DVG).

Analoge und digitale Angebote werden nunmehr gleichermaßen unterstützt. Digitale Angebote müssen zu jeder Zeit die nach dem Stand der Technik erforderlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten.

Weiterführende Informationen können Sie dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung entnehmen.