II. Projektförderung

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

 

Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.

Solche Maßnahmen und Aktivitäten werden Projekte genannt. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, wie
z. B. besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.

Mit dem Projektantrag sind die gesamten geplanten Einnahmen und geplanten Ausgaben für das Projekt (Finanzierungsplan) vorzulegen. Im Finanzierungsplan sind die für das Projekt benötigten Fördermittel nachvollziehbar und realistisch darzustellen und zu beziffern.

Wie der Name schon sagt, setzen die jeweiligen Krankenkassen-/verbände die krankenkassenindividuelle Projektförderung in eigener Verantwortung um. Sie entscheiden eigenständig über eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrages und die Höhe der Bezuschussung. Grundsätzlich wird in Hessen die einzelne Projektförderung nur durch eine gewählte Krankenkasse/-verband vorgenommen. Ggf. sind nach Rücksprache aber auch gemeinsame Projektförderungen denkbar.

Es gibt kassenspezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte, die hier aufgrund der Vielzahl nicht alle abgebildet werden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse oder den Krankenkassenverband, bei der/dem Sie die Förderung beantragen möchten. Um Verzögerungen zu vermeiden bzw. Handlungssicherheit zu erlangen, empfiehlt sich ebenfalls die telefonische Kontaktaufnahme vor Antragstellung. Die Kontaktdaten finden Sie hier. 

Bitte stellen Sie Ihre Projektanträge rechtzeitig! Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst beginnen, wenn eine Bewilligung des gewählten Fördermittelgebers vorliegt.

Grundsätzlich können Anträge auf krankenkassenindividuelle Förderung ohne Antragsfrist das ganze Jahr über gestellt werden. Evtl. bei der von Ihnen ausgesuchten Krankenkassenart geltende Fristen sollten Sie ebenfalls vorab erfragen.