Förderverfahren

Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die wertvolle und ehrenamtliche Arbeit in den regionalen Gruppen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen verstanden, deren Aktivitäten sich auf eine gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge und/ oder auch psychischer Probleme richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind.

Gern bezuschussen wir als gesetzliche Krankenkassen (GKV) diese wichtige Arbeit, – zwei Förderstränge sind möglich:

  1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
  2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Diese Voraussetzungen (Kurzfassung) müssen für beide Förderstränge gegeben sein, damit Selbsthilfegruppen gefördert werden können:

  • mindestens sechs Mitglieder die regelmäßig an Gesprächstreffen teilnehmen
  • eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit, z.B. regelmäßige Treffen
  • Offenheit für neue Mitglieder
  • ehrenamtliche Gruppenarbeit ohne professionelle Leitung (z.B. durch Ärzte/innen, Psychotherapeuten/innen oder Heilpraktiker/innen)
  • Bei neuen Selbsthilfegruppen: Diese haben ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz und ihr Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht (z.B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der regionalen Presse).
  • verfügen über ein eigenes Konto für die Zwecke der Selbsthilfegruppe

Eine ausführliche Fassung der Förderkriterien finden Sie in dem Begleitheft für das jeweilige Förderjahr unter dem Menüpunkt „Antragsformulare“.