II. Projektförderung

Bei der krankenkassenindividuellen Projektförderung geht es um zielorientierte und zeitlich klar begrenzte Vorhaben. Gefördert werden Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der verbandsspezifischen Selbsthilfearbeit hinausgehen. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Indikationsbezogene Aktivitäten stehen im Mittelpunkt des Projektgeschehens. Reine Freizeitangebote sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.

Beispiele für Projekte: 

  • Veranstaltungen, sofern sie nicht regelmäßig stattfinden, z. B. Gesundheitstage, Symposien, Patiententage, Angehörigentreffen, Jubiläumsveranstaltungen
  • Plakataktionen, Werbespots
  • Besondere Kursangebote oder Workshops für die ganze Gruppe
  • Wochenendseminare für Betroffene und Angehörige

Wie der Name schon sagt, setzen die jeweiligen Krankenkassen-/verbände die krankenkassenindividuelle Projektförderung in eigener Verantwortung um. Sie entscheiden eigenständig über eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrages und die Höhe der Bezuschussung. Grundsätzlich wird in Hessen die einzelne Projektförderung nur durch eine gewählte Krankenkasse/-verband vorgenommen. Ggf. sind nach Rücksprache aber auch gemeinsame Projektförderungen denkbar.

Es gibt kassenspezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte, die hier aufgrund der Vielzahl nicht alle abgebildet werden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse oder den Krankenkassenverband, bei der/dem Sie die Förderung beantragen möchten. Um Verzögerungen zu vermeiden bzw. Handlungssicherheit zu erlangen, empfiehlt sich ebenfalls die telefonische Kontaktaufnahme vor Antragstellung. Die Kontaktdaten finden sie hier Link zu Ansprechpartner Projektförderung 

Bitte stellen Sie Ihre Projektanträge rechtzeitig! Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst beginnen, wenn eine Bewilligung des gewählten Fördermittelgebers vorliegt.

Grundsätzlich können Anträge auf krankenkassenindividuelle Förderung ohne Antragsfrist das ganze Jahr über gestellt werden. Evtl. bei der von Ihnen ausgesuchten Krankenkassenart geltende Fristen sollten Sie ebenfalls vorab erfragen.