II. Projektförderung

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen, z.B.:

  • Vorträge von Referent/Innen (Honorar- und Reisekosten)
  • Neuerstellung einer Homepage
  • Jubiläum
  • besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug

Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie, z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen.

Ein Projekt kann bei einer einzelnen Krankenkasse oder bei mehreren Krankenkassen gestellt werden. Bei mehreren Kassen erfolgt dann eine anteilige Finanzierung.

Für die krankenkassenindividuelle Projektförderung gibt es keine generelle Antragsfrist. Anträge können bis zum 31.12. des laufenden Jahres direkt bei der von Ihnen favorisierten Krankenkasse vor Ort gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich nach den jeweiligen Antragsfristen bei den einzelnen Krankenkassen und ihren Verbänden. Zu beachten: Sie dürfen mit Ihrem Projekt erst beginnen, wenn eine Bewilligung des gewählten Fördermittelgebers vorliegt.

Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Die Ansprechpartner*innen der Krankenkassen für die Projektförderung in Hessen finden Sie hier.