I. Pauschalförderung
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung bei der nachfolgenden Stelle ein:
GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 15 33
61285 Bad Homburg
Folgeantrag 2026
Unterjährige Einreichung der Weiterbildungskosten für Selbsthilfegruppen und des Selbsthilfetages:
Belegliste für Zusatzbetrag
II. Projektförderung
Die Anträge erhalten Sie jeweils von Ihrer/m ausgewählten Krankenkasse/-verband. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt auf, siehe Rubrik Ansprechpartner Projektförderung.
Einen Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen finden Sie hier (das entsprechende Förderjahr kann im Formular ausgewählt werden):
Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung