I. Pauschalförderung
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung bei der nachfolgenden Stelle ein:
GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 15 33
61285 Bad Homburg
Antragsformular 2024
Anlage 1 – Strukturerhebungsbogen
Anlage 2 – Geplante Weiterbildungsangebote für Selbsthilfegruppen und der Selbsthilfetag 2024
Anlage 3 – Verwendungsnachweis 2023
Anlage 4 – Durchgeführte Weiterbildungsangebote und Selbsthilfetag 2023
Anlage 5 – Tätigkeitsbericht 2023
Anlage 6 – Checkliste 2024
Anlage 7 – Förderkriterien 2024
Anlage 8 – Allgemeine Nebenbestimmungen 2024
Der Verwendungsnachweis und der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 müssen bis zum 31. März 2024 eingereicht werden.
Belegliste für Zusatzbetrag
Folgeantrag 2024 – ab dem 01.04.2024 erhältlich
II. Projektförderung
Die Anträge erhalten Sie jeweils von Ihrer/m ausgewählten Krankenkasse/-verband. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt auf, siehe Rubrik Ansprechpartner Projektförderung.
Einen Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung für Selbsthilfekontaktstellen finden Sie hier (das entsprechende Förderjahr kann im Formular ausgewählt werden):
Antrag auf kassenartenübergreifende Projektförderung