I. Pauschalförderung

Mit der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung leisten die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Fördermittel werden als Zuschüsse zur Absicherung der originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie der regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

Die förderfähigen Ausgaben sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in Kapitel A.8.2. näher beschrieben.

Stellen Sie bitte Ihren Förderantrag nach § 20h SGB V schriftlich mit Hilfe des aktuellen Antragsformulars, siehe Rubrik Antragsformulare. Ihr Antrag muss rechtsverbindlich von zwei zur Vertretung Befugten  unterzeichnet sein und ist bis spätestens 31.03. des jeweiligen Förderjahres einzureichen bei der

              GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
              Postfach 15 33
              61285 Bad Homburg

Für die Bearbeitung der Anträge der Landesorganisationen ist zuständig:

              Frau Sonja Kienzler, Tel. 07154 1316-305; s.kienzler@bkk-sued.de

Gerne dürfen Sie uns auch im Vorfeld Ihrer Antragstellung zur Klärung etwaiger Fragen anrufen.

Abschließend werden die Anträge in einem Vergabegremium, dem alle Krankenkassen/-verbände in Hessen sowie – in beratender Funktion – vier von der Selbsthilfe legitimierte Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Selbsthilfeorganisationen angehören, beraten.

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt gemeinsam und unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des nachvollziehbaren Förderbedarfs der Antragssteller.

Kriterien, die bei der Mittelverteilung für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene in Hessen berücksichtigt werden, sind:

  • eigene Geschäftsstelle
  • Größe der Organisation (Anzahl der Mitglieder sowie der angeschlossenen Selbsthilfegruppen)
  • Anteile der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Arbeit
  • Aktivitäten- und Tätigkeitsprofil des Antragsstellers (Erreichbarkeit, Sprechstunden, Beratungen, Durchführung von Schulungen, eigene Homepage, selbst erstellte Verbandsmedien etc.)