Die Arbeitsgemeinschaft "GKV-Selbsthilfeförderung Hessen" der Gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände in Hessen Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurde die Durchführung der Selbsthilfeförderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen mit Wirkung vom 01.01.2008 an neu geregelt. In § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Gesetzlichen Krankenkassen mindestens die Hälfte der von ihnen zur Verfügung zu stellenden Fördermittel für die "Kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung" bereit gestellt werden müssen. Um den gesetzlichen Auftrag zur Durchführung der "Kassenartenübergreifenden Selbsthilfeförderung" in Hessen für die Selbsthilfe unbürokratisch und transparent erfüllen und durchführen zu können, haben die Gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Hessen die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) "GKV-Selbsthilfeförderung Hessen" gegründet. Getragen wird die ARGE "GKV-Selbsthilfeförderung Hessen" von allen Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Hessen. Aufgabe der ARGE ist es u.a., die zur Verfügung stehenden Fördermittel – dies sind im Jahr 2012 rd. 1,6 Millionen Euro - an die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und die Selbsthilfeorganisationen zu verteilen. Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen mit Sitz in Hessen können die kassenartenübergreifenden Fördermittel - mit jeweils nur einem Vordruck - zentral bei der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen Postfach 1533 61285 Bad Homburg bis zum 31.01. *) / 31.03.**) des entsprechenden Förderjahres , bzw. ganzjährig ***) beantragen. *) gilt für Selbsthilfekontaktstellen in Hessen **) gilt für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen mit Sitz in Hessen ***) gilt für neugegründete Selbsthilfegruppen Die Antragsbearbeitung, die Erstellung der Fördermitteilungen sowie die Auszahlung der Fördermittel erfolgt wettbewerbsneutral durch die "GKV-Selbsthilfeförderung Hessen", wobei die Aufgaben unter den Mitgliedern der ARGE aufgeteilt sind. Informationen zur "Kassenindividuellen Förderung" finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände. Ihre Gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Hessen |